/ Brandschutz
Als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) erstellen wir in Kooperation mit dem Ingenieurbüro für Brandschutz, Uwe Klostermann, Brandschutznachweise für Neubauten und im Bestand.
Gemäß Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (v. 15. September 2018) muss die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz für alle Bauvorhaben die nicht verfahrensfrei sind, nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch einen Brandschutznachweis welcher auf der Grundlage des § 11 der bayerischen Bauvorlagenverordnung (BauVorlV v.10.11.2007) erstellt wird.
Außerdem sind wir in der Lage brandschutztechnische Pläne wie Brandschutzpläne (Visualisierung zu einem Brandschutzkonzept), Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 und regionale TBA für Brandmeldeanlagen, sowie Flucht- und Rettungswegepläne nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601 zu erstellen.
Gerne kümmern wir uns um Ihre brandschutztechnischen Angelegenheiten. Wenn Sie Fragen haben dann rufen Sie uns an.